Schulanmeldung
Tag der offenen Tür, v.a. für die zukünftigen Schulanfänger: Samstag, 10.01.2026 ab 9 Uhr
Anmeldung der Schulanfänger für 2026/27
Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027 erfolgt
am 11.02.2026, 12.02.2026, 13.02.2026, 14.02.2026 sowie am 18.02.2026 und 19.02.2026 im Sekretariat der Lindenschule Jüterbog, Geschwister-Scholl-Str. 10a.
Termine vereinbaren Sie bitte ab Dezember 2025 über unsere Online-Terminvergabe!
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Es besteht die Möglichkeit eine vorzeitige Einschulung zu beantragen, wenn Ihr Kind bis zum 31.12.2026 das 6. Lebensjahr vollendet.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind erst zum darauf folgenden Schuljahr eingeschult werden soll, müssen Sie der Aufforderung zur Anmeldung für dieses Jahr trotzdem nachkommen.
Die Antragsstellung erfolgt dann bei der Anmeldung in der Schule und wird erst im Nachgang durch die Schulleitung entschieden.
Wir bitten Sie,
- die Geburtsurkunde sowie
- Impfausweis* und
- ein Passbild mitzubringen und
- Ihr Kind bei der Anmeldung in der Schule persönlich vorzustellen.
Außerdem sind
- die Bescheinigung der "Sprachstandsfeststellung" (erfolgt in der Kita) und
- ggf. ein Sorgerechtsnachweis bei uns vorzulegen.
*Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt ab 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in eine Schule nachweisen müssen, dass das Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist.
Sollten Sie über einen positiven Aufnahmebescheid an der evangelischen Grundschule Jüterbog verfügen, füllen Sie den Anmeldebogen bitte trotzdem aus und fügen Sie eine Kopie des Aufnahmebescheids bei.
Reichen Sie beides bitte mit einer Kopie der Geburtsurkunde und dem Sprachstandsnachweis zeitnah ein.
Sollten Ihr Kind Anspruch auf einen Busausweis (Entfernung zur Schule mindestens 2km) haben, füllen Sie bitte die dazu notwendigen Formulare (siehe unten) aus und bringen Sie diese und ein weiteres Passbild bitte ebenfalls mit zum Schulanmeldetermin.
Sollten Sie Bescheide über:
- die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII,
- Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz
haben, können Sie diese ebenfalls mitbringen. Wir können damit die Mittel aus dem Schulsozialfond für Ihr Kind einplanen.
Damit die Anmeldung möglichst reibungslos erfolgen kann, füllen Sie bitte den Anmeldebogen bereits im Vorfeld aus und bringen diesen und die oben angegebenen Unterlagen zum Termin mit.
Formular-Download
Nachfolgend können Sie alle Formulare als PDF-Datei ansehen und herunterladen: