Hausordnung
Unsere Hausordnung soll die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Lernen sein.
Die Lindengrundschule bietet jedem Schüler alle Möglichkeiten, sich frei zu entfalten und nach seinen Fähigkeiten mit Freude zu lernen. Das geht aber nur, wenn alle bereit sind, bestimmte Regeln einzuhalten und sich in die Gemeinschaft einzufügen und respektvoll miteinander umgehen.
Nicht nur gute Leistungen tragen zum guten Ruf einer Schule bei, wichtiger denn je, ist das Verhalten innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft.
Alle Schüler und Eltern erhalten diese Regeln und verpflichten sich, diese jederzeit zu beachten und im Konfliktfall die Lehrkräfte bei der Durchsetzung zu unterstützen.
A. Unterrichts- und Pausenzeiten
- Offener Beginn: ab 7:45 Uhr
- Evtl. 0. Stunde: 7:20 – 8:05 Uhr (nur am Donnerstag, Kl. 5 und 6)
- 1. Stunde: 8:05 Uhr
- 6. Stunde endet: 14:10 Uhr
- 7. Stunde: 14:15 – 15:00 Uhr (Hausaufgabenangebot Kl. 5 und 6, AGs)
Im offenen Beginn wird allen Schülern ab 7:45 Uhr der Eintritt ins Schulgebäude ermöglicht. Die Schüler halten sich dann jeweils im entsprechenden Unterrichtsraum auf. Das pünktliche Erscheinen fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn um 8:00 Uhr ist für alle Schüler Pflicht.
Lehrkräfte die zur ersten Stunde Unterricht erteilen sind spätestens 7:45 in der Schule.
Frühstückspause: Alle Schüler verbleiben zum gemeinsamen Frühstück im Klassen- bzw. Fachraum. Anschließend begeben sich die Schüler zur Spielpause auf den Schulhof.
Im Mittagsband erfolgt zuerst die Esseneinnahme der Schüler mit anschließendem Unterricht, anschließend der Klassen 1 und 2 in Begleitung der zuständigen Erzieherin. Der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen ist nur bei Aufsicht durch die Lehrkraft oder Erzieherin gestattet.
Raumwechsel erfolgt in den kleinen Pausen sofort sowie bei Hofpausen grundsätzlich im Anschluss an die Hofpausen.
Regenpausen werden durch Klingelzeichen angezeigt. Die Schüler halten sich dann in ihren Unterrichtsräumen auf. Aufsicht erteilt der jeweils folgende Fachlehrer.
Geräte und Materialien des Fachunterrichts dürfen nur nach Erlaubnis durch den Lehrer benutzt werden. Vorbereitungs- und Nebenräume sind nur nach Aufforderung zu betreten.
Fenster dürfen nur nach Anweisung durch den Lehrer geöffnet und nur gekippt werden.
B. Verhalten vor Beginn des Unterrichts
- Vor Unterrichtsbeginn treffen wir uns auf dem großen Schulhof. Der Zugang über den Lehrerparkplatz ist für Schüler und Eltern nicht gestattet.
- Wenn ich mit dem Fahrrad komme, stelle ich mein Fahrrad in die dafür vorgesehenen Fahrradständer und schließe es ab. Ich halte mich an die Regeln der StVO.
- Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt mit dem Klingelzeichen um 7:45 Uhr.
- Die Schultaschen stelle ich neben den Tisch bzw. hänge sie an den entsprechenden Haken
- Meine Jacke hänge ich an die Garderobe.
- Ich begebe mich an meinen Platz und bereite mich auf den Unterricht vor.
- Erscheint nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer, melden die Klassensprecher dies unverzüglich im Sekretariat. Aus den Klassen 1 – 3 wenden sich zwei Schüler an den Lehrer in der Nachbarklasse. Die Klasse bleibt während dessen ruhig an ihren Plätzen sitzen.
C. Verhalten auf dem Schulgelände
Die Schüler haben sich rücksichtsvoll auf dem Schulgelände zu bewegen.
- Um die Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, besteht ein generelles Verbot Waffen, waffenähnliche und andere gefährliche Gegenstände mit sich zu führen und auf sonstige Weise in die Schule einzubringen.
- Mobiltelefone und andere elektronische Geräte schalte ich vor dem Betreten des Schulgeländes aus und verstaue sie sicher.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung.
- Die Toiletten sind kein Spielplatz und werden von mir sauber hinterlassen.
- Abfall entsorge ich in die dafür vorgesehenen Behälter.
- In der sechsten Klassenstufe unterstütze ich die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit durch entsprechende Wochendienste im Speiseraum.
- Die SchülerInnen der Streitschlichter unterstützen wechselnd die Pausenaufsichten.
- Die die Nutzung der Tischtennisplatte ist während der Hofpausen der 6. Klasse vorbehalten. Ihr Schulhof endet am 1. Baum hinter der Torwand.
- Aus Gründen der Sicherheit sind auf dem Schulhof in den Pausen zum Fußballspiel nur Softbälle zugelassen. Nur an der Basketballanlage dürfen Basketbälle genutzt werde.
- Das Schneeballwerfen, das Erklettern der Zäune, Bäume sowie das mutwillige Beschädigen von Pflanzen, das Radfahren auf dem Schulhof, das Spielen auf dem Fahrradstellplatz, im Treppenhaus und auf den Toiletten sind verboten.
Das Rauchen auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist untersagt.
D. Verhalten während der Pausen
- Im Klassenraum bereite ich mich auf den darauf folgenden Unterricht vor.
- Die kleinen Pausen dienen dem Toilettengang.
- Vor Beginn der Hofpausen und nach Unterrichtsschluss wird die Tafel nass gewischt.
- Um andere nicht zu stören oder zu gefährden und Zusammenstöße zu vermeiden, ist das Rennen, Toben und Schreien im Schulgebäude zu unterlassen.
- Im Fall von starkem Regen oder Schneefall finden die Pausen in den Klassenräumen statt und werden durch die Aufsicht des jeweiligen folgenden Fachlehrers geregelt.
- Während der Hofpausen ist der Aufenthalt in den Klassen- und Fachräumen nicht gestattet.
E. Verhalten im Unterricht
- Ich halte mich an die vereinbarten Klassen- und Gesprächsregeln.
- Mitgebrachtes Spielzeug bleibt während des Unterrichts in meiner Tasche.
- Mützen, Hüte, Basecaps oder Kapuzen setze ich im Unterricht unaufgefordert ab.
- Ich trinke und esse in der Regel nur in den Pausen. Diese Zeiten nutze ich zudem für die Nutzung der Toiletten. Während des Unterrichts ist dies eine Ausnahme.
Verhalten im Sportunterricht - Der Einlass in die Sporthalle erfolgt nur durch die Lehrer / Erzieher.
Wir stellen uns in 2 Reihen vor der Turnhalle an und warten ordentlich. - Ich trage im Sportunterricht nur dafür vorgesehene Kleidung.
- Schmuck und Wertgegenstände bringe ich nicht zum Sportunterricht mit, da keine Haftung übernommen wird bzw. die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden müssen, um Unfälle zu vermeiden.
- Ohrringe nehme ich selbstständig heraus oder klebe sie ab.
- Lange Haare binde ich zusammen.
F. Verhalten im Speiseraum
- Ich verhalte mich leise und ruhig im Speiseraum.
- Ich stelle mich ordentlich an der entsprechenden Reihe an.
- Ich bringe meine Chipkarte mit. Habe ich diese vergessen, melde ich mich bei der Aufsicht.
- Ich bin den Küchenfrauen gegenüber höflich.
- Ich nehme mein Essen mit an den Tisch, setzte mich hin und esse ordentlich.
- Nach dem Essen bringe ich das Geschirr weg, entsorge ggf. die übrig gebliebenen Essensreste (in die dafür vorgesehenen Behälter) ,wische den Tisch ab und stelle meinen Stuhl ran.
G. Verhalten nach dem Unterricht
- Nach der letzten Stunde stelle ich meinen Stuhl hoch, die Tafel wird nass abgewischt und umherliegendes Papier wird aufgehoben.
- Nach dem Ende meiner letzten Unterrichtsstunde verlasse ich zügig und leise das Schulgebäude oder besuche das Hausaufgabenzimmer.
- Buskinder treffen sich an der Bushaltestelle und befolgen die Anweisungen der Aufsicht. Das Spielen auf der Treppe, der Rasenfläche, Spielen und Sitzen auf der Mauer ist nicht gestattet. Die Mappen stellen wir ordentlich ab. Beim Einsteigen lassen wir die Kleinen zuerst in den Bus.
H. Verhalten bei Gefahr
- Das Warnsignal (Alarmton) bedeutet, dass alle Personen auf dem kürzesten Weg zur Sammelstelle (Hartplatz / Sportplatz) gehen. Ich richte mich unbedingt nach den Anordnungen der Lehrer und Erzieher.
- Vor dem Verlassen der Räume werden die Fenster geschlossen. Die Türen werden ebenfalls geschlossen, aber nicht abgeschlossen.
- Ich nehme keine Gegenstände aus dem Unterrichtsraum mit.
- Der Lehrer nimmt das Klassenbuch mit und kontrolliert die Anwesenheit der Schüler und meldet diese der Schulleitung.
Schlussbemerkungen
- Ich setze mich für andere ein, wenn es nötig ist oder wenn ich darum gebeten werde.
- Ich löse Streit ohne Beschimpfungen und Verletzungen.
- Ich achte eigenes und fremdes Eigentum.
- Ich darf andere Kinder an die Einhaltung der Regeln erinnern.
- Ich drohe keine Gewalt an und übe keine Gewalt aus.
- Ich melde gewalttätiges Verhalten bei der Aufsicht oder im Sekretariat.
Verstoße ich gegen diese Hausordnung, muss ich mit Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen gemäß §§ 63, 64 BSchulG rechnen.
Ergänzung Smartphone und Smartwatch (2023)
Smartphones und Smartwatches haben längst unsere Grundschüler*innen erreicht.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen von Lindenschule und Lindenhort:
Liebe Eltern,
Ihnen ist die Sicherheit Ihres Kindes wichtig, darum können wir verstehen, dass Handys und bestimmte Smartwatches mit ihren Kontrollfunktionen dienlich sein können.
Um die Konzentration auf den Unterricht zu gewährleisten und die Kinder bzw. Sie als Eltern vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu schützen, wurde von der Schulkonferenz für die Hausordnung folgender Zusatz verfasst:
Internet- und telefonfähige Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind, entsprechen der Verwendung eines Smartphones. Daher gilt für Schülerinnen und Schüler das laut Hausordnung der Lindenschule untersagte Verwenden von Handys ebenso für diese Art von Uhren.
D.h. auf dem Gelände von Lindenschule und Lindenhort sowie bei Schul- und Hortveranstaltungen verbleiben Handys ausgeschaltet und Smartwatches im Schulmodus bzw. ausgeschaltet in der Schultasche.
Die Änderung der Schulordnung und Hausordnung des Lindenhortes ist gültig ab dem 17.04.2023. Bei Verstoß wird Ihrem Kind das Handy/die Smartwatch bis zum Ende des Schultages abgenommen und wir suchen im Wiederholungsfall das Gespräch mit Ihnen als Eltern.
Hintergrund: Es gab vereinzelt Fälle, bei denen Ton- und/oder Bildmitschnitte angefertigt wurden. Dies ist aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Selbst, wenn die von Ihnen gekaufte Uhr nicht über diese Funktionen verfügt bzw. diese deaktiviert sind, können wir diese Uhren nicht zulassen.
Auch können Smartwatches mit Diktierfunktion- oder Kamera-Apps nachgerüstet werden.
Der Zeitaufwand, die Funktionen jeder Uhr einzeln zu prüfen und zu kontrollieren, ob nicht doch eine App nachgerüstet wurde, steht in keinem Verhältnis zu unseren Kernaufgaben.
(Hinweis: Uhren mit so genannter Babyphone - One-way -conversation- oder Monitor- Funktion sind in Deutschland verboten, weil das Mikrofon in der Uhr per App aktiviert werden kann, ohne dass die Beteiligten das mitbekommen.)
Das Wohl Ihrer Kinder liegt uns sehr am Herzen. Dazu gehört ein stressfreier Hort- und Schulbesuch.
Danke für Ihr Verständnis
Hinweise für Eltern
Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Erziehung- und Bildungsauftrag.
Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben.
Bitte wirken Sie auf Ihre Kinder ein, dass die Regeln der Hausordnung eingehalten werden.
Kinder, die diese Regeln nicht einhalten, werden angehalten, sich mit der Verbesserung ihres Verhaltens auseinander zu setzen. Das geschieht durch:
- das Gespräch mit dem Schüler / Ermahnungen
- das Gespräch mit den Eltern (Mitteilung an die Eltern)
- eine angemessene Entschuldigung
- das Aufschreiben von Gedanken zu dem Vorfall
- Zeichnen oder Malen zu dem Vorfall (Schuleingangsphase)
- gemeinnützige Tätigkeiten für die Klasse oder Schule
- Ausschluss von Schulveranstaltungen
- Wegnahme von betreffenden Gegenständen
- Ersetzen oder Wiedergutmachung des Schadens
Wir werden Sie über wiederholte oder grobe Verstöße Ihrer Kinder gegen die Hausordnung informieren. Bei wiederholten Verstößen gegen die gemeinsam aufgestellten Regeln kommen die Maßnahmen des Brandenburger Schulgesetzes § 64 zur Anwendung.
Wenn ein Kind grob fahrlässig gegen diese Regeln verstößt und nach Sachlage der Dinge die möglichen Folgen seines Tuns vorhersehen konnte, können an die Eltern Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder in ihrer Schullaufbahn zu unterstützen, d.h. sie müssen:
1. die Kinder regelmäßig ausgeschlafen und pünktlich zur Schule schicken.
2. die Kinder mit einem gesunden Frühstück und Getränk versorgen.
3. Ihre Kinder mit dem notwendigen Arbeitsmaterial ausstatten, dessen Vollständigkeit regelmäßig kontrollieren und ggf. ergänzen..
Den Eltern empfehlen wir, die vorgesehenen Parkplätze zum Bringen und Abholen ihrer Kinder zu nutzen. Der Lehrerparkplatz steht dafür nicht zur Verfügung und ist kein Zugang zum Schulgelände.
Die Eltern sind verantwortlich für die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Schulweg.
D.h. Eltern müssen ggf. auch dafür sorgen, dass das Fahrrad verkehrstüchtig ist (Bremsen Beleuchtung usw.).
Bestätigungen des Schulbesuches werden vom Sekretariat ausgestellt.
Adressänderungen bitte der Lehrperson oder dem Sekretariat melden.
Über Beurlaubungen eines Schülers bis zu drei Tagen entscheidet der Klassenlehrer. Beurlaubungen über drei Tage hinaus und für einzelne Tage unmittelbar vor und nach den Ferien sind über den Klassenlehrer beim Schulleiter schriftlich zu beantragen.
Über das Fernbleiben eines Schülers ist die Schule umgehend zu informieren (033 72-401 616). Ist der Schüler wieder gesund, sollte er ein Schreiben der Eltern vorlegen, aus dem der Grund und die Dauer des Fehlens zu ersehen sind.
Muss ein Kind aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls während der Unterrichtszeit nach Hause zurückkehren, so werden die Eltern vorab darüber telefonisch informiert.
Eine Befreiung von Sportübungen ist auf Antrag der Eltern maximal bis zu 1 Woche, darüber hinaus ggf. durch den Fachlehrer auf Grund eines ärztlichen Attests möglich.
Bei Infektionskrankheiten und Kopflausbefall gelten die amtlichen Bestimmungen. (Meldepflicht)
Für Verluste an Geld, Schmuck und Wertgegenständen (u.a. Handys und Spielzeug) kommt die Schule nicht auf.
Diebstahl an der Schule ist der Lehrperson oder der Schulleitung zu melden.
Die Versicherung ist hingegen Sache der Eltern.
Haftpflicht: Kommen andere Personen wegen dem Verhalten des eigenen Kindes zu Schaden, ist dafür die private Haftpflichtversicherung der Eltern zuständig.
Fundgegenstände bitte beim Sekretariat erfragen.
Das Rauchen auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist untersagt.
Fremdenfeindliche Äußerungen werden nicht toleriert.